Architekturbüro DIPL.-ING. HERMANN BÜTTELMANN

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27568 Bremerhaven

 

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Architekten-Planungsleistungen (Grundleistungen) nach Leistungsphasen

1.         Standortanalyse mit Aussage über die Eignung und optimale Grundstücksausnutzung.

2.         Erstellen eines Raum- und Funktionsprogramms, ermitteln der erforderlichen Nutzflächen Raumhöhen, des umbauten Raumes und Berechnung der Gesamtbaukosten (Kostenschätzung) als Entscheidung über die Vorplanung, Erarbeiten des Vorentwurfs mit Aussage über die Grundfläche, die Geschossigkeit, die Durchbildung des Baukörpers, die Baukonstruktion und die Einfügung in die Umgebung sowie die Erschließung.

3.         Ausarbeiten des Entwurfs unter Berücksichtigung des Kostenrahmens, der optimalen und flexiblen Nutzbarkeit, der wartungstechnisch und bauphysikalisch optimalen Einfügung der Installationen in die Gebäudestruktur.

4.         Klärung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen, erstellen der Genehmigungsplanung und einholen der für den Bauantrag erforderlichen Nachweise und Zustimmungen.

5.         Aufstellen der Ausführungspläne unter Berücksichtigung der Tragwerksplanung und der bauphysikalischen Berechnungen, die Auswahl von Baumaterialien, Bauteilen und technischen Anlagen sowie deren Einfügung in den Baukörper.

6.         Ermittlung der Mengen und aufstellen von Leistungsverzeichnissen und des Bauablaufplans.

7.         Einholen von Angeboten, Verhandlung mit den Bietern über die Art, den Zeitraum und die Kosten der Bauleistungen sowie erstellen des Preisspiegels. Mitwirkung bei der Vergabe sowie aufstellen und Abschluss von Werkverträgen.

8.         Überwachen der Bauarbeiten zur Ausführung des Projekts einschließlich Besprechungen mit der Örtlichen Bauleitung, Prüfung der Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Kontrolle der Baukosten.

9.         Objektbetreuung mit Aktualisierung der Entwurfs- und Ausführungspläne und überwachen der Beseitigung von
            Ausführungsmängeln.

 

Besondere Leistungen (bei Leistungen für Gebäude, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten)

1.         Bestandsaufnahme, Standortanalyse, Betriebsplanung, Aufstellen eines Raumprogramms und Aufstellen eines
            Funktionsprogramms, Prüfen der Umwelterheblichkeit und Prüfen der Umweltverträglichkeit.

2.         Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen, Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen,  Aufstellen eines Finanzierungsplanes, Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse, Mitwirken bei der Kreditbeschaffung, Durchführen einer Voranfrage (Bauanfrage), Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie Perspektiven, Muster, Modelle, Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes, Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß hinausgehen.

3.           Analyse von Alternativen / Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung), Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog, Ausarbeiten besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen.

4.         Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung, Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren, Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches, Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

5.         Erarbeiten von Detailmodellen, Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.

6.         Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche, Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

7.         Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen.

8.         Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes, Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit Kosten- oder Kapazitätsplänen, Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht.

9.         Erstellen von Bestandsplänen, Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen, erstellen von Wartungs- un Pflegeanweisungen, Objektbeobachtung oder Objektverwaltung, Baubegehungen nach Übergabe, Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen, Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei, Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten, Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

 

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Geändert am: 18.04.22