Bebauungskonzept Werftquartier Bremerhaven-Fischereihafen  

Bebauung des Areals zwischen Schleusenhafen, Hafenkanal u. Handelshafen sowie des Areals an der Riedemannstraße

 

 

Bebauung

Dieses Bebauungskonzept besticht durch eine Bebauung zwischen 2 Polen mit einer Verbindungsachse Nord-Süd-Richtung, an die sich Innenhöfe in Ost-West-Richtung anschließen.

Der Straßenverkehr durch Fahrräder und Motorfahrzeuge wird über die von außen kammförmig herangeführte Fahrgassen geführt.

Der obere, nördliche, ringförmige und durch eine transparente Flachkuppel überdachte Innenhof ist nach Süden hin über ein Tor geöffnet.

Vom Brunnen in diesem Innenhof spult eine Rinne unter der Toröffnung hindurch zum unteren Brunnen im südlichen, offenen Pol.

Den südlichen Pol umgibt nach Südwesten hin eine bogenförmige dreigeschossige Bebauung.

Die inneren und äußeren Höfe zwischen den Zeilenbauten werden durch die Hauptachse im Innenhof miteinander verbunden.

Die gepflasterten Parkflächen für Kraftfahrzeuge können dem Bedarf entsprechend zurück gebaut und zu begrünten Hofflächen umgewandelt werden.

Die 5 Wohngebäude an der Riedemannstraße sind Maisonettbauten mit 12 bzw. 6 Obergeschossen.

 

 

Geschossbauten

 

Die genossenschaftlich zu errichteten und verwalteten Gebäude sollen folgende Anforderungen erfüllen:

 

  1. durch die energetische Ausrichtung der Gebäude mit 2, 4 oder 6 Obergeschossen vorrangig in Ost-West-Richtung soll die hier jährlich auf einen Quadratmeter Erdoberfläche auftreffende Strahlungsenergie des Sonnenlichts von 1.000 kWh ohne anlagetechnischen Aufwand nutzbar gemacht werden.

 

Die transparenten Längswände sind, wie die Erdatmosphäre, in der Lage, Wärmestrahlungsenergie einzufangen. Es kommt darauf an, diese Energie in den Baukonstruktionen als bauliche Sonarkollektoren langzeitig zu speichern.

Äußere Beschattungseinrichtungen vor den südlichen Längswänden sind in der Lage, überschüssige und störende Lichteinstrahlung zu regulieren.

 

  1. Die Gebäudeabstände sind so bemessen, dass jede Wohnung am 21. Dezember über die Dauer von mindestens 60 Minuten direktes Sonnenlicht erhält.

 

  1. Eine variable Raumaufteilung ist möglich, weil nur die Leitungsschächte mit den anliegenden Nassräumen vorgegeben sind.

Für die Unterteilung der Räume sind Raumteiler vorgesehen. Sie ermöglichen es dem Bewohner, die Wohnung nach belieben einzurichten.

 

  1. Für den Anbau von Gemüse sind auf den Zeilenbauten, auf den oberen Wohngeschossen, Dachgärten in Gewächshäusern geplant.

 

  1. In den Erdgeschossen sind an der Hauptachse Ladenlokale, Gastronomische Betriebe, Eltern/Kindgruppen, Klubräume, nicht störende Handwerksbetriebe, Büros, Arztpraxen, Beherbergungsräume für Gäste, Sporträume u. Gemeinschaftsräume vorgesehen.

 

  1. Die Gebäudetiefen sind mit 14,40 m so gewählt, dass auf Balkone verzichtet werden kann und stattdessen ständig nutzbare, nach außen zu öffnende Aufenthaltsräume geschaffen werden.

Wenn Bewohner dennoch zusätzlich einen Balkon haben möchten, können von Baukörpern thermisch getrennte Balkone an vorbereiteten Befestigungsstellen vor den Fassaden montiert werden.

 

Familienhäuser

 

Jeweils 4 Einfamilienhäuser sind zu Atriumhäusern mit dazwischen  errichteten Gewächshäusern zusammengefasst. Die sich dadurch bildenden Innenhöfe können optisch abgrenzend oder verbindend gestaltet werden.

 

Wassersportanlage

 

Auch weil das Baugebiet von Wasser umgeben ist, können Bootsanleger auf der Westseite ein maritimes Betätigungsumfeld bieten.

 

 

 

 

Verfasser:

 

Architekt Dipl.-Ing. Hermann Büttelmann

Bremerhaven den 20. Dezember 2021